DATENSCHUTZ AUDIT
Die Verantwortlichkeit für die korrekte Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen bleibt immer beim Geschäftsführer/ CEO, dh ist als solche nicht delegierbar.
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Daher macht es einfach Sinn, den Datenschutz ordentlich und damit rechtskonform zu implementieren.
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Mittels Datenschutz-Audit stellen Sie als datenschutzrechtlicher Verantworlicher im Unternehmen sicher, dass alles, wie es umgesetzt ist, auch passt! Eventuelle Nachbesserungserfordernisse werden transparent und können so direkt korrigiert werden.
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Ergebnis des Datenschutz-Audits sind konkrete, aktuellste Handlungsempfehlungen entsprechend dem letzten Stand von Gesetzgebung, Judikatur und Spruchpraxis der Datenschutzbehörde in Österreich.
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Die Datenschutzdokumentation samt der Umsetzung im Unternehmen sollte jedenfalls einmal jährlich überprüft und auf den letzten Stand gebracht werden.
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