DATENSCHUTZ AUDIT
Die Verantwortlichkeit für die korrekte Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen bleibt immer beim Geschäftsführer/ CEO, dh ist als solche nicht delegierbar.
Daher macht es einfach Sinn, den Datenschutz ordentlich und damit rechtskonform zu implementieren.
Mittels Datenschutz-Audit stellen Sie als datenschutzrechtlicher Verantworlicher im Unternehmen sicher, dass alles, wie es umgesetzt ist, auch passt! Eventuelle Nachbesserungserfordernisse werden transparent und können so direkt korrigiert werden.
Ergebnis des Datenschutz-Audits sind konkrete, aktuellste Handlungsempfehlungen entsprechend dem letzten Stand von Gesetzgebung, Judikatur und Spruchpraxis der Datenschutzbehörde in Österreich.
Die Datenschutzdokumentation samt der Umsetzung im Unternehmen sollte jedenfalls einmal jährlich überprüft und auf den letzten Stand gebracht werden.
Jetzt unverbindlich anfragen: