URHEBERRECHT
Das Urheberrecht ist in Österreich als Schutzrecht ausgestaltet.
Es schützt die persönlichen, geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers. Das Urheberrecht entsteht „automatisch“, wenn ein sog. urheberrechtsfähiges Werk erstellt wurde zB Grafik, Foto, Film, Musik, EDV-Programm, etc.
Der Urheber hat etwa das Veröffentlichungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Verarbeitungs- und Übersetzungsrecht. Das Recht zu vermieten, zu verleihen, sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe, um nur einige Rechte das Urhebers zu nennen.
Möchte ich also ein Foto oder Video im Internet zeigen, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Urhebers. Dieser hat schließlich das Zurverfügungstellungsrecht.
Urheberrechtsverletzungen sind meist teuer. Durch professionelle Beratung im Vorfeld kennen Sie Ihre Möglichkeiten.
Sie können sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren und sparen sich gleichzeitig Ärger und Kosten.